Der Deutsche Ärztetag verabschiedet die Muster-Weiterbildungsordnung und die Richtlinien dazu. Die rechtswirksame Umsetzung erfolgte danach durch die Landesärztekammern. Nur die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern sind ausschlaggebend für die Weiterbildung in den jeweiligen Ärztekammerbezirken.