Der Deutsche Ärztetag verabschiedet die Muster-Weiterbildungsordnung und die dazugehörigen Richtlinien. Die rechtswirksame Umsetzung erfolgt im Anschluss daran durch die Landesärztekammern. Nur die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern sind ausschlaggebend für die Weiterbildung in den jeweiligen Ärztekammerbezirken.