Die speziellen Kodier-Richtlinien sind inzwischen in fast allen Punkten
in den zuständigen Gremien bearbeitet worden. Die Vertragsparteien erarbeiten nun
das dazu gehörige „mapping“. Noch weiß keiner, welche DRG-Gruppe mit
welcher finanziellen Ausstattung versehen wird. Dennoch empfehlen
Experten: Im eigenen Haus mit den häufigsten Diagnosen an einem der
gängigen Grouper-Systemen folgendes zu erproben:
- Kodierqualität
- Sind die richtigen gleich schwerwiegendsten betreffend der späteren
Wichtung kodierten Nebendiagnosen erfasst
- Werden die tatsächlichen Diagnosen und vor allem Prozeduren in unserem
Bereich mit dem Kodiersystem aufgrund der allgemeinen und speziellen
Kodierrichtlinien abgebildet. Mit der letzteren Problematik beschäftigt
sich ein Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der DGU, DCOOC und des Verbandes
leitender Orthopäden und Unfallchirurgen in Zusammenarbeit mit der
Bundesärztekammer und dem Institut für DRG, PD Dr. Roederer. Aus dieser
Gruppe erhalten wir regelmäßig Hinweise zur Kodierung bestimmter
unfallchirurgischer und orthopädischer Diagnosen, die wir auf unserer
DGU-Homepage veröffentlichen wollen.
Vom VdAK wurden Anfang Oktober alle Krankenhäuser angeschrieben und
ange-fragt, ob sie bereit sind, an einer Erstkalkulation deutscher
Relativgewichte im Rah-men der DRG-Systematik teilzunehmen. Auch Ihre
Einrichtung wird ein entsprechen-des Anschreiben erhalten haben.
Der Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) veröffentlicht in seinen laufenden Publikationen
regelmäßig DRG-Übungen, die von den Kollegen Endrich Siess und Bartkowski
erarbeitet werden. Bei diesen Übungen werden regelmäßig auch
unfall-chirurgische Problemfälle angesprochen. Im BDC haben sich alle
DRG-Gruppen der einzelnen chirurgischen Fachgesellschaften zu einer
Kommission zusammengefunden, die versuchen, chirurgische Problematiken
aufzuzeigen und diese vor allem gegenüber den Vertragsparteien nachhaltig
zu thematisieren.
Zusammen mit unseren orthopädischen Kollegen haben wir in den letzten Wochen versucht,
weitere Unklarheiten im Bereich der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren
bei den federführenden Instituten der Deutschen Krankenhausgesellschaft
durchzusetzen. Dies gelang uns bislang nur mit unseres Erachtens mäßigem
Erfolg. Dennoch sind einige schwerwiegende Versäumnisse und auch Fehler
ausgeräumt. Wir wissen, dass dennoch viele Unklarheiten, insbesondere
betreffend der Versorgung von Mehrfachverletzten und der Kodierung von
Weichteilverletzungen bestehen.
Im nachfolgenden nun 4 Übungen:
1.BEISPIEL: Mehrfachverletzungen
Patient mit fokaler Hirnkontusion, traumatischer Amputation eines Ohres,
Bewusstlosigkeit, Prellung von Gesicht, Nacken und Schulter, Schnittwunden
Wange und Oberschenkel.
Empfohlene Kodierung:
HD: S06.31 Umschriebene Hirnkontusion
ND: S06.01 Bewusstlosigkeit, nicht näher bezeichnet
S08.1 Traumatische Amputation des Ohres
S01.41 Offene Wunde der Wange
S71.1 Offene Wunde des Oberschenkels
S00.85 Oberflächliche Verletzung sonstiger Teile des Kopfes, Prellung
S10.95 Oberflächliche Verletzung des Halses, Teil nicht näher bezeichnet
S40.0 Prellung der Schulter und des Oberarms
Kommentar:
Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer
Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert. T00 bis T07 und
S00 bis S99, die mit einer „7“ an 4. Stelle multiple Verletzungen
kodieren, sollen nicht verwendet werden! Ebenso sollte der Code T07 (nicht
näher bezeichnete multiple Verletzung) nicht verwendet werden, da dieser
zu unspezifisch ist.
Folgerung:
Im Fall von mehreren, näher beschriebenen Verletzungen ist als
Hauptdiagnose die Erkrankung auszuwählen, die am schwerwiegensten ist (DRG
Evaluationsprojekt Unfallchirurgie / Orthopädie PD Dr. Roeder)
Kommentar Dr.
Loewe, BGU Tübingen zum Polytrauma-Problem:
Alle Einzelverletzungen mit der Angabe der Fraktur sollen genauestens
verschlüsselt werden. Die Dauer der Beatmungsstunden ergibt die Vergütung
im DRG-System Zu-ordnung Polytrauma. Eine unfallchirurgische Diagnose mit
der Beatmungszeit über 24 Stunden ergibt: MDC21, DRG: WO1Z mit einem
Relativgewicht von 22,03. Dieses entspricht etwa 88.000,-- DM (Beachte
diese Wichtung ist derzeit noch nicht festge-legt!)
Kommentar:
Polytrauma AG DGU Prof. Dr. Pape, Hannover: Die Einzeldiagnosen der
operativ versorgten Laesionen bei polytraumatisierten Patienten sind
besonders sorgfältig zu dokumentieren. Patienten werden automatisch der
Polytrauma-DRG zugewiesen, wenn eine Beatmungsdauer von 4 Tagen
überschritten wird, oder eine Tracheotomie erfolgt oder eine Komplikation
im Sinne einer Sepsis, Organversagen vorliegt. Bei Überschreiten einer
gewissen Gesamt-Op-Dauer sowie bei der Kombination langer Röhrenknochen
und Stammverletzung erfolgt ebenfalls nach den australischen Richtlinien
automatisch die Eingruppierung zum Polytrauma.
2. BEISPIEL: Polytrauma (Th. van Landegehm, Kiel)
Der 32-jährige
männliche Patient wurde am 28.07.2001 als Sportradfahrer frontal von einem
Pkw erfasst. Nach der Erstversorgung am Unfallort wurde er intubiert und
beatmet mit dem Rettungshubschrauber in die unfallchirurgische Klinik
gebracht.
Bei der
Aufnahmeuntersuchung zeigte sich eine deutliche Instabilität des rechten
Unterschenkels bei III° offener Unterschenkelfraktur mit großflächigem
Weichteildefekt im Bereich des ventralen Unterschenkels. Die Durchblutung
an beiden unteren Extremitäten war intakt. Das Becken war klinisch stabil,
die Bauchdecke war gespannt. Darüberhinaus wurde eine
Décollement-Verletzung im Bereich des linken proximalen Unterarmes, die
bis auf die Muskulatur reichte, gesehen. Nach initialer Röntgendiagnostik
des Stammskelettes erfolgte die Durchführung eines Thorax- und
Abdomen-CT´s sowie eines CCT´s. Aufgrund von freier Flüssigkeit im Abdomen
wurde die sofortige Indikation zur Laparatomie gestellt. Hier fand sich
ein Einriss der Milz am unteren Pol, woraufhin diese entfernt wurde.
Parallel zu diesem Eingriff er-folgte die Versorgung der
Unterschenkelfraktur mit Reposition und Anlage eines Fixateur externe.
Desweiteren erfolgte ein Wunddébridement am linken Unterarm und beidseits
wurden Bülaudrainagen gelegt.
Während dieses
ersten Eingriffes verbrauchte der Patient 20 Erythrozyten- und 14
Frischplasma-Konzentrate. Postoperativ wurde der Patient zur weiteren
Stabilisierung auf die Wachstation aufgenommen.
Nach Stabilisation
des Patienten wurde die CT-Diagnostik komplettiert. Im Bereich der
Wirbelsäule wurden CT´s von den Regionen HWK 5 bis BWK 1 sowie BWK 6 bis
10 angefertigt. Hierbei zeigten sich Dornfortsatzfrakturen HWK 7 und BWK 1
und 6, Querfortsatzfrakturen BWK 6 und 8, sowie Kompressionsfrakturen
(stabil) BWK 7 und 9. Die Computertomographie des Beckens ergab eine
vordere und hintere Beckenringfraktur links ohne wesentliche Dislokation,
eine konservative Therapie wurde beschlossen.
Die CCT-Bilder und
eine Magnetresonanztomographie des Hirns ergaben keinen Anhalt für
Hirnstammläsionen, jedoch zeigte sich eine kleine Subarachnoidalblutung im
Bereich der Cisterna magna, die nicht op-pflichtig versorgt werden musste.
Die folgenden Kontrollen im CCT zeigten im Verlauf keine Zunahme der
Defekte.
Der Patient blieb
im Verlauf kreislaufstabil, die Atemgase entwickelten sich positiv, so
dass der Patient nach vier Tagen extubiert werden konnte. Bei nun
ansprechbarem kooperativen Patienten fiel eine Parese des linken Armes
auf. Eine daraufhin durchgeführte Magnetresonanztomographie der Hals- und
Brustwirbelsäule sowie des Armplexus links zeigten Ausrisse der
Nervenwurzeln C 5 bis C 7. Die schon im CT gesehenen Verletzungen an der
Brustwirbelsäule konnten bestätigt werden.
Nach zehn Tagen
konnte der Patient spontan atmend mit liegenden Bülaudrainagen auf die
Normalstation verlegt werden.
Da es bei dem
Weichteildébridement nach der Entfernung von nekrotischem Weichteilgewebe
zum Freiliegen der Tibia in mehreren Bereichen gekommen war, wurde die
Indikation zur Lappenplastik gestellt. Die erforderliche
Becken-Bein-Angiographie zeigte im proximalen Anteil das Unterschenkels
eine Dreigefäßversorgung. Im weiteren Verlauf zeigt sich, dass jedoch nur
die Arteria fibularis vollständig durchgängig ist. Die Arteria tibialis
anterior bricht oberhalb des OSG ab. Daraufhin erfolgte ein aus-giebiges
Wunddébridement, das gemeinsam mit den Plastischen Chirurgen durchgeführt
wurde. Hierbei wurde ein makroskopisch avitales großes Schaltfragment aus
dem mittleren Anteil der Tibia entfernt, wobei eine Defektzone an der
Tibia von ca. 8 cm entstand. Zur Stabilisierung der Fraktur erfolgte die
Implantation eines ungebohr-ten Tibianagels.
Nach 27 Tagen
wurde der Patient in eine externe Klinik für Plastische Chirurgie zur
weiteren Therapie (Lappenplastik) verlegt (s. Tab. 1).
|
Hauptdiagnose |
S82.21 |
Tibia und
Fibulaschaftfraktur offen Grad III |
|
Nebendiagnosen |
S81.81 |
Offene Wunde
Unterschenkel mit Fraktur |
|
S85.1 |
Verletzung Arteria
tibialis |
|
S32.7 |
Beckenfraktur
mehrfach |
|
S12.25 |
Fraktur 7.
Halswirbel |
|
S22.1 |
Multiple Frakturen
Brustwirbelsäule |
|
S14.3 |
Armplexusläsion
traumatisch |
|
S36.03 |
Milzruptur
traumatisch |
|
S22.44 |
Rippenserienfraktur
mit vier und mehr Rippen |
|
S27.0 |
Pneumothorax
traumatisch |
|
S06.03 |
Schädel-Hirn-Trauma
Grad II mittellange Bewußtlosigkeit [30 Minuten bis 24 Stunden] |
|
S06.6 |
Subarachnoidalblutung traumatisch |
|
S51.80 |
Offene Wunde
Unterarm sonstige |
|
Prozeduren |
5-791.7m |
Off. Repo. einf.
Fraktur Schaftbereich lang. Röhrenkn. d. Verriegelungsnagel,
Tibiaschaft |
|
5-792.8m |
Off. Rep. Mehrfragm.-Frakt. Schaft lang.
Röhrenkn. d. Fixateur externe, Tibiaschaft |
|
5-780.6m |
Entfernung
Knochenfragmente, Tibiaschaft |
|
5-893.1f |
Wunddébridement Haut und Unterhaut großflächig,
Unterschenkel |
|
5-893.1f |
Wunddébridement Haut und Unterhaut großflächig,
Unterschenkel |
|
5-893.18 |
Wunddébridement Haut und Unterhaut großflächig,
Unterarm |
|
5-787.9m |
Entfernung Fixateur
externe aus Knochen, Tibiaschaft |
|
8-718.2 |
Dauer maschinelle
Beatmung 96 Stunden und mehr |
|
5-541.0 |
Explorative
Laparotomie |
|
5-413.y |
Posttraumatische
Milzexstirpation |
|
8-144 |
Therapeutische
Drainage Pleurahöhle [z.B. Bülaudrainage] |
|
5-850.b9 |
Débridement Muskel,
Unterschenkel |
|
5-982.1 |
Operationen Bewegungsorgane Organe Bauchraum
u.Thoraxraum bei Polytrauma |
|
8-800.3 |
Transfusion Erythrozytenkonzentrat
Massentransfusion (> 5 Konserven) |
|
8-810.1 |
Transfusionen Plasma
Massentransfusion (> 5 Konserven) |
|
3-225 |
Computertomographie
Abdomen mit Kontrastmittel |
|
3-200 |
Native
Computertomographie Schädel |
|
3-203 |
Native
Computertomographie Wirbelsäule und Rückenmark |
|
3-202 |
Native
Computertomographie Thorax |
|
3-607 |
Arteriographie
Gefäße untere Extremitäten |
|
3-820 |
MRT Schädel mit
Kontrastmittel |
|
3-802 |
Native MRT
Wirbelsäule und Rückenmark |
|
3-205 |
CT
(Muskel-/Skelettsystem nativ) |
|
8-579 |
Physiotherapie
(ungeachtet der tats. Häufigkeit nur einmal für den stat. Aufenthalt
zu kodieren) |
Tab.
1: Dokumentationsergebnis ‚schwerer Fall’
Diese Diagnosen-
und Prozedurenkombination führt im AR-DRG-System ebenfalls zu einer
Einordnung in die Haupt-Diagnosenkategorie (HDK) 21 (Verletzungen,
Vergiftungen und toxische Wirkung von Drogen (W01-W61; X01-X64)). Als
eigentliche DRG wird hier die DRG W01Z (Polytrauma mit Beatmung oder
Kraniotomie) festgelegt. Die Patientenkomorbiditäts- und
-komplikationsstufe (PKKS) beträgt 0.
Bei dem
verwendeten australischen Kostengewicht von 22.03 und angenommener
Baserate von DM 3.600,- (Entgelt für einen Fall mit Kostengewicht = 1)
würde das Entgelt für diesen Behandlungsfall DM 79.308,- betragen. Bislang
hätte das Krankenhaus mit diesem Fall über den Pflegesatz abgerechnet DM
30.400,- erlöst (im Beispiel wurde ein Basis- und Abteilungspflegesatz von
zusammen DM 650,- sowie ein Intensivpflegesatz von DM 2000,- bei 22 bzw.
10 anrechenbaren Tagen zugrundegelegt). Hochgerechnet auf 100 Fälle
gleicher Art ergibt sich eine hypothetische Erlössteigerung gegenüber der
bisherigen Entgeltpraxis von DM 4.890.800,-. Allerdings ist hier die
potentielle Erlösaufteilung bei z. B. einer geplanten
plastisch-chirurgischen Weiterbehandlung (Tertiärphase) aufgrund der
unklaren Regelungen in solchen Fällen noch nicht berücksichtigt. Im
Augenblick kann nur angenommen werden, dass die plastisch-chirurgische
Weiterbehandlung unter DRG-Bedingungen als neuer Krankenhausfall mit
erneuter Abrechnung behandelt wird.
Dieser Beispielfall eines Polytraumas [1], der nicht
konstruiert, sondern in einigen Punkten noch vereinfacht wurde
(z. B. wurden das Patientenmonitoring und die Schmerztherapie bei der
Kodierung nicht berücksichtigt), zeigt, dass die Verwendung des von
einigen Kodier-Software-Systemen für die Verschlüsselung der Diagnose
‚Polytrauma’ angebotenen Schlüssels T07 (nicht näher bezeichnete multiple
Verletzungen) nicht angeraten [2] werden kann, da dieser
im Sinne einer differenzierten Dokumentation zu unspezifisch ist und auch
nicht zu einem aufwandsgerechten Entgelt führt (s. Tab. 2). Stattdessen
sind die Einzeldiagnosen heranzuziehen und die schwerwiegendste wird als
Hauptdiagnose festgelegt [3], wobei dies gerade bei
Polytraumen u. U. auch retrospektiv schwer zu beurteilen ist.
|
Hauptdiagnose |
S82.21 |
T07 |
|
Nebendiagnosen |
S27.0 |
-- |
|
S06.03 |
-- |
|
Prozedur(en) |
-- |
-- |
|
Beatmung |
>96 Std. |
>96 Std. |
|
HDK |
21 |
21 |
|
AR-DRG |
W01Z |
A06Z |
|
Austr.
Kostengewicht |
22.03 |
20.09 |
|
Erlös (Baserate
DM 3.600,-) |
DM 79.308,- |
DM 73.324,- |
Tab.
2: Gegenüberstellung Ergebnisse bei Auswahl T07 als Diagnose
Bei dem jetzt
geltenden australischen Kostengewicht von 20.09 und angenommener Baserate
von DM 3.600,- (Entgelt für einen Fall mit Kostengewicht = 1) würde das
Entgelt für diesen Behandlungsfall DM 73.324,- betragen. Hochgerechnet auf
100 Fälle gleicher Art ergibt sich eine hypothetische Erlössenkung
gegenüber der differenzierteren Kodierung von DM 598.400,-. Ohne die
Beatmungszeit von >96 Stunden wäre dieser Fall als T07 kodiert in der DRG
X60C mit einem Kostengewicht von 0.42 eingruppiert worden und hätte DM
1.512,- erlöst. Interessant ist dabei, dass bereits bei einer
Beatmungszeit von >23 Std. in Verbindung mit den entsprechenden Diagnosen
die Eingruppierung in die höchstbewertete DRG W01Z triggert, die
Beatmungszeitstufe ‚96 h’ führt nicht zu einer weiteren Differenzierung.
Die Auswertung des
Falles und anschließende Kodierung und Bewertung erforderte einen
Zeitaufwand von drei Stunden. Unter den Voraussetzungen, dass alle
Informationen zu dem Behandlungsfall vorhanden sind (= keine Suchkosten),
die Bearbeitung von einer Person durchgeführt wird (= keine
Kommunikationsverluste), diese Person ein ärztlicher Mitarbeiter mit
Standardkenntnissen in den Verschlüsselungssystemen ist (= medizinisches
und kodierungsspezifisches Fachwissen vorhanden) und somit von einer
ansteigenden Lernkurve auszugehen ist, und dieser Mitarbeiter sich
ungestört und kontinuierlich mit der Aufgabenstellung beschäftigen könnte
(= keine multiplen Rüstzeiten), würde der Zeitaufwand für die Kodierung
von 50 Polytraumen ähnlicher Güte p.a. bei ca. 120 Stunden liegen. Dies
entspricht bei einer Wochenregelarbeitszeit von 38,5 Std. ca. drei Wochen,
die allein für die Polytrauma-dokumentation unter idealen Bedingungen
unter Anwendung der allgemeinen Kodierrichtlinien aufgewendet werden
müssen. Allerdings wird bei der Analyse des Grouping-Reports deutlich,
dass von den verschlüsselten 12 Diagnosen und 24 Prozeduren allein die
Angabe von drei Diagnosen (S82.21, S27.0, S06.03) sowie der
Beatmungszeit zur Eingruppierung in diese DRG geführt hat (s. Tab. 1) und
somit ein Grossteil der Diagnosen in diesem Fall irrelevant für die
Entgeltermittlung ist.
Somit wird auch hier deutlich, dass nicht unbedingt eine ausufernde
Dokumentation, sondern eine Beschränkung auf wesentliche, sich aus der
DRG-Systematik ergebende Trenngrößen zu besseren Abrechnungsergebnissen
führt. Das DRG-System ist diagnoseorientiert und es stellt sich
abschliessend die Frage, ob für die deutsche Adaption eines solchen
Systems eine stärkere Akzentuierung der erbrachten Leistungen zumindest
für die operativen Fächer wie die Unfallchirurgie die gewünschte
Transparenz des medizinischen Leistungsgeschehens sowie die ebenfalls als
Ziel genannte aufwandsabhängige Entgeltstruktur fördert.
Unter
pragmatischen Gesichtspunkten sollte man die häufig aufgestellte Forderung
nach einer möglichst umfassenden und differenzierten Kodierung für die
Ermittlung von DRG’s überdenken. Allerdings erfordert diese ‚Kunst des
Weglassens’ profunde Kenntnisse in der DRG-Systematik. Die Dokumentation
aus anderen Gründen (z.B. Qualitätssicherung, interne
Leistungsverrechnung, Forensik, Fehlbelegungsprüfung) ist davon natürlich
ausgenommen .
3. BEISPIEL:
Konkurrierende Diagnosen (Endrich, Siess, Bartkowski, München, DRG – DGC)
Eine 55 - jährige
Patientin wird als Fahrradfahrerin von einem Pkw angefahren. Sie erleidet
dabei eine Fraktur der 10. Rippe rechts, eine Prellung über dem rechten
Kniegelenk sowie multiple oberflächliche Verletzungen an Rumpf und
Extremitäten. Die Aufnahmediagnostik besteht neben der klinischen
Untersuchung unter anderem aus Standard-Röntgenaufnahmen von Thorax,
knöchernem Thorax und Kniegelenk, EKG sowie abdomineller Sonographie. Der
Kreislauf ist bei unauffälligem Blutbild und Elektrolytwerten stabil.
Infolge der
heftigen Schmerzen im Brustraum wird die Patientin stationär aufgenommen,
die eingeleitete intravenöse Schmerztherapie bringt nur eine
vorübergehende Besserung! Sechs Tage nach stationärer Aufnahme klagt die
Patientin erstmals über Schmerzen im Epigastrium, worauf erneut eine
Thoraxübersichtsaufnahme sowie eine Sonographie des Abdomens und am
Folgetag eine Gastroskopie durchgeführt wird. Bei der Gastroskopie zeigt
sich ein fibrinbelegtes Ulcus im Bulbus duodeni allerdings ohne Anhalt
einer Perforation, so dass die Patientin zunächst weiter konservativ
behandelt wird. Bei weiter persistierenden, rechtsseitigen
Oberbauchbeschwerden wird am Folgetag in Intubationsnarkose zunächst eine
Laparoskopie durchgeführt. Dabei zeigen sich Fibrinauflagerungen auch am
Leberunterrand bei unauffälliger Gallenblase, so dass in gleicher Narkose
laparotomiert wird. Es findet sich ein pylorusnahes, penetrierendes Ulcus,
dieses wird exzidiert und übernäht. Danach wird eine Lavage durchgeführt
und über den rechten Oberbauch eine Zieldrainage eingelegt. Die Patientin
wird kurz nach Operationsende extubiert, ein ZVK wurde bereits
intraoperativ durch den Anästhesisten gelegt. Postoperativ entwickelte die
Patientin eine allergische Reaktion im Bereich der Einstichstellen bei s.c.
Thromboseprophylaxe. Ansonsten war der postoperative Verlauf unauffällig,
Drainage und ZVK konnten am 3. bzw. 6 Tag entfernt werden. Bei reizlosen
Wundverhältnissen und Fadenzug am 10. postoperativen Tag wird die
Patientin nach einem stationären Aufenthalt von 21 Tagen zur weiteren
ambulanten Behandlung nach Hause entlassen.
Histologischer
Befund: Florides, penetrierendes Ulcus im Pylorusbereich ohne Anhalt für
Malignität
Lösung:
Bei der Eingruppierung stellt sich zunächst die Frage nach der
Hauptdiagnose! Gemäß den allgemeinen Kodierrichtlinien (siehe auch DKR
D002a Hauptdiagnose) [4] ist diese durch die
Rippenfraktur S22.32 vorgegeben. Optional könnte der Sekundärkode V99
„Transportmittelunfall“ hinzugefügt werden. Als Nebendiagnose wäre
„Knieprellung“ mit S80.0 zu verschlüsseln. Der Kode für „multiple
oberflächliche Verletzungen“ mit T00.9 ist nicht zusätzlich anzugeben, da
die spezifischen Verletzungen bereits einzeln kodiert sind. Ebenso ist die
Kodierung der Schmerzzustände z.B. „akuter Schmerz“ R52.0 bzw. „Schmerzen
thorakal“ R07.4 nicht zulässig, da dies Symptome der bereits kodierten
Diagnosen sind.
Das Tage später
diagnostizierte, penetrierte Ulcus duodeni wird mit K26.1, die
post-operative, unerwünschte, allergische Reaktion mit T78.9 dokumentiert.
Die erwähnten
Routine - Untersuchungen bei Aufnahme (Labor, EKG, Röntgen, Sonographie)
dürfen nicht mit dem OPS-301 kodiert werden. Zu kodieren wäre aber sowohl
die Gastroskopie (1-633) als auch die am Folgetag durchgeführte
Laparoskopie (1-694). Die anästhesiologischen Maßnahmen während der
Operation werden dagegen nicht verschlüsselt, allerdings könnte die Anlage
eines ZVK gemäß des OPS 301 mit 8-831.0 vom Anästhesisten kodiert werden.
Als Hauptprozedur
bietet der OPS 301 Version 2.0 den Text „Umstechung eines Ulcus duodeni
offen chirurgisch„ an; die bei dieser Operation notwendige Laparotomie
wäre hierin bereits eingeschlossen, daher der Schlüssel 5-469.80 (0 für
„offen chirurgisch“). Ergänzend könnte als Zweitprozedur auch
„Laparotomie, Drainage und Lavage“ 5-541.1 kodiert werden.
Das Ziehen von
Draingen und Fäden wird nicht verschlüsselt, Die Entfernung des ZVK wird
mit 8-831.3 bzw. 8-831.4 kodiert, je nachdem, ob die Katheterspitze zur
bakteriologischen Untersuchung eingesandt wurde.
| HD: |
S22.32 |
Rippenfraktur |
| ND: |
S80.0 |
Knieprellung |
| |
V99! |
Transportmittelunfall |
|
K26.1 |
Duodenalulcus mit
Penetration |
| |
T78.9 |
Allergische Reaktion |
| |
|
|
| Hauptprozedur |
5-469.80 |
Ulcusumstechung
|
| Weitere Prozeduren
|
5-541.1 |
Laparotomie und Lavage |
| |
1-694 |
Laparoskopie
|
| |
1-633 |
Gastroskopie |
| |
8-831.0 |
ZVK-Anlage |
| |
8-831.3 |
ZVK-Entfernung
|
Nach Eingabe
dieser Daten erfolgt die Eingruppierung in die DRG 901Z = aufwendige
Operation, ohne Zusammenhang mit der Hauptdiagnose.
Diese
Eingruppierung erhält man auch dann, wenn lediglich S22.32 als
Hauptdiagnose nach ICD 10 und als operative Prozedur 5-469.80 aus dem
OPS-301 eingegeben werden!
Sogar die
alleinige Kodierung von Laparotomie, Lavage und Drainage mit 5-541.1 führt
zur gleichen Eingruppierung.
Das Kostengewicht
(CW) beträgt 3,96, die durchschnittliche Verweildauer 12,36 Tage, der
Schweregrad (PCCL-Wert) ist 0.
Abschließend ist
anzumerken, dass diese Eingruppierungsergebnisse an drei verschiedenen
Groupern (TC Health, ID DIACOS 5.2, http://www.gr-drg.de) mit identischem
Ergebnis geprüft wurden!
4. BEISPIEL: Akute und alte Verletzungen (DRG-Evaluationsprojekt
Münster, PD Dr. Roeder)
Eine akute
Verletzung ist eine Verletzung, deren Versorgung noch erfolgen oder noch
vollendet werden muss. Für die initiale und nachfolgende Behandlung der
aktuellen Verletzung ist der Kode für die Verletzung (weiterhin) als
Hauptdiagnose zu verwenden.
Eine alte
Verletzung ist eine Verletzung, deren Versorgung abgeschlossen ist. Im
Rahmen der initialen Versorgung der Verletzung ist die normale Funktion
nicht wiederhergestellt worden, so dass eine Fortsetzung der Behandlung
erforderlich ist. In diesem Fall kodieren Sie das zur Aufnahme führende
Problem als Hauptdiagnose und einen Kode aus T9-.- (Folgen von
Verletzungen) als Nebendiagnose.
Ein Patient kommt
zur Behandlung einer Fehlstellung, die Folge einer abgeheilten
Radiusfraktur ist.
HD: M84.03
Frakturheilung in Fehlstellung, Unterarm
ND: T92.1 Folgen einer Fraktur des Armes
DRG-Gruppe der
DGU:
Loewe, Tübingen
Meenen, Hamburg
Pape, Hannover
Tempka, Berlin
van Landegehm, Kiel
Siebert, Schwäb. Hall
[4]
Pragmatische Kodierhinweise werden unter folgender Webadresse gegeben:
www.drg-research.de/opsbewertung/opsbewertung.html bzw. /uebersicht.html
(à nach Fachgebieten sortiert, mit Aufschlüsselung in „nicht kodieren“,
„restriktiv verwenden“, „einmal je Aufenthalt kodieren“ und „jedes Mal
kodieren“). |