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07.09.2010 |
14:59 44 |
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Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie 2010
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74. Jahrestagung der DGU
96. Tagung der DGOOC
51. Tagung des BVOU
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Hier finden Sie wichtige und aktuelle Informationen zum Wegfall der AiP-Phase zum 01.10.2004 |
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Suchen und Anbieten von Stellen in der Unfallchirurgie |
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Wegweiser:
Unfallchirurgie
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Andere Themen
Bericht über einen DGOU-Workshop
Über die Perspektiven klinischer Stammzellentherapie bei muskuloskelettalen
Verletzungen
Expertenworkshop der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie
und Unfallchirurgie
Die Durchführung klinischer Studien unter Verwendung mesenchymaler Stammzellen
wird in Orthopädie und Unfallchirurgie derzeit durch sehr anspruchsvolle
gesetzliche Rahmenbedingungen erschwert.
Unter Leitung von Prof. Dr. med. K.P. Günther und Prof. Dr.
med. H. Zwipp hat die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und
Unfallchirurgie (DGOU) deshalb am 28.4.2009 in München einen Expertenworkshop
organisiert, um die Erfahrungen unterschiedlicher Forschungsgruppen zu sammeln
und gemeinsame Strategien für eine Optimierung der Translationsforschung
in diesem wichtigen Bereich zu entwickeln.
Der Einsatz von mesenchymalen Stammzellen (MSC) hat bei in-vitro-Versuchen
und auch tierexperimentell ein hohes Potential zur Heilung von Gewebedefekten
gezeigt. Die bisherigen Daten zeigen, dass möglicherweise im Bereich
von Orthopädie und Unfallchirurgie gerade bei der Behandlung von Knochendefekten
eine Applikation interessant ist. Leider besteht noch eine große
Diskrepanz zwischen der Vielzahl an Daten aus tierexperimentellen Studien
und tatsächlich klinischen Studien. Dies liegt unter anderem an den
anspruchsvollen gesetzlichen Rahmenbedingungen für solche Studien.
Seit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (vom 29. Aug. 2005) müssen
klinische Prüfungen, die die Wirksamkeit und/oder Sicherheit von Stammzellpräparaten
untersuchen, nicht nur bei der zuständigen Bundesbehörde (dies
ist für zellbasierte Arzneimittel das Paul-Ehrlich-Institut) angezeigt,
sondern von dieser genehmigt werden. Zur Genehmigung einer klinischen Studie
muss der Antragsteller u. a. die nach Stand der wissenschaftlichen Kenntnis
größst mögliche Patientensicherheit gewährleisten.
Diese wird u. a. nachgewiesen durch:
- „eine Herstellungserlaubnis“, die eine Qualität des
Arzneimittels nach GMP (good medical practice)-Standard voraussetzt.
Diese Herstellungserlaubnis muss von dem zuständigem Regierungspräsidium
erteilt werden.
- eine dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechende
pharmakologisch-toxikologische Prüfung. Die angelegten Maßstäbe – insbesondere
auf pharmakologisch-toxikologischer Ebene – erfordern eine sowohl
methodisch als auch finanziell aufwändige präklinische Analyse,
inkl. Untersuchungen zur chromosomalen Stabilität und Sicherheit
der eingesetzten Zellpopulation.
Die Erfüllung dieser Anforderungen ist für den Antragsteller
ein aufwändiges Verfahren, bei dem viele Punkte zu beachten sind und
dementsprechend eine gute Vorbereitung nötig ist. Selbst universitäre
Forschungseinrichtungen stoßen dabei an ihre Grenzen.
Um die Erfahrungen unterschiedlicher nationaler Forschungsgruppen zu sammeln
und um gemeinsame Strategien zu entwickeln, hat die Deutsche Gesellschaft
für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Abstimmung mit dem
Center for Regenerative Therapies Dresden, dem Berlin-Brandenburg Center
for Regenerative Therapies und dem Muskuloskelettalen Centrum Würzburg
einen entsprechenden Expertenworkshop durchgeführt. Im Rahmen dieses
Treffens erfolgte eine Standortbestimmung der bisher international durchgeführten
klinischen Studien mit Stammzellen. Ferner wurde auf die aktuellen gesetzlichen
Rahmenbedingungen, u. a. unter Teilnahme von Herrn Dr. Reinhard vom Paul-Ehrlich-Institut
und Dr. Pannenbecker von der Kanzlei Kleinert & Partner, eingegangen.
Dabei konnte auf formelle Voraussetzungen bei der Einreichung eines Antrages
beim Paul-Ehrlich-Institut hingewiesen und wichtige Punkte für eine
erfolgreiche Beantragung herausgearbeitet werden. Diese sollen im Folgenden
kurz zusammengefasst werden.
Bei der Verwendung von MSC kommen je nach Applikation (d.h. mit oder Expansion
von Zellen oder ohne Expansion) und je nachdem, ob eine klinische Studie
durchgeführt wird oder nicht, unterschiedliche rechtliche Rahmen zur
Anwendung:
- Sofern körpereigene Stammzellen von Patienten im Rahmen von klinischen
Studien entnommen, expandiert und rückübertragen werden sollen,
ist neben einem Ethik-Antrag bei der Universität vor Ort und der
Patienteneinwilligung auch eine Herstellungserlaubnis für das Prüfpräparat,
eine Anzeige bei der Landesregierungsbehörde und eine Genehmigung
durch das Paul-Ehrlich-Institut notwendig.
- Sofern expandierte Stammzellen nicht im Rahmen von klinischen Studien
bei einzelnen Patienten eingesetzt werden, sondern ein solches Prüfpräparat
vom Arzt unter seiner unmittelbaren fachlichen Verantwortung hergestellt
und appliziert wird, ist derzeit eine Ausnahme des Arzneimittelgesetzes
(AMG) anzuwenden (AMG § 4a, Satz 1 Nr. 3) und die Patienteneinwilligung
ausreichend. Mit der schon verabschiedeten 15. Novelle des AMG soll diese
Ausnahmeregelung entfallen und ein solcher Vorgang auch weitgehend dem
AMG und der Genehmigung durch das Paul-Ehrlich Institut unterstellt bleiben.
- Wenn mesenchymale Stammzellen ohne Expansionsschritt direkt in der
gleichen Narkose entnommen und appliziert werden, kommt derzeit ebenfalls
eine Ausnahmegenehmigung des AMG zur Anwendung (§ 4a, Satz 1 Nr.
4). Bei klinschen Studien muss ein Antrag bei der Ethik-Kommission vor
Ort gestellt werden, ansonsten ist die Patienteneinwilligung ausreichend.
In der 15. Novelle des AMGs ist eine wesentliche Veränderung dieser
Ausnahme vorgesehen: Nach dieser Novelle ist die Anwendung nur auf unbehandelte
Gewebe begrenzt. Was als unbehandelt zu betrachten ist (z. B. ob eine
Zentrifugation darunter fällt), ist im derzeitigen Gesetzesentwurf
nicht spezifiziert, sodass dies aktuell eine Entscheidung der Landesbehörde
wäre.
- Sofern es sich bei dem Patienten um einen schwer erkrankten Patienten
ohne Alternativbehandlung handelt, kann eine Stammzellpräparation
auch im Rahmen eines Heilversuches verwandt werden. Hierbei ist die Patienteneinwilligung
ausreichend.
Es war Konsens dieses Expertenworkshops, dass die Anstrengungen zu dringend
notwendigen klinischen Studien zum Nachweis der Wirksamkeit von Stammzellen
deutschlandweit gebündelt werden müssen. Für Einzelpersonen/Einzelinstitutionen
ist der organisatorische Aufwand kaum zu bewältigen. Deshalb sollten
sich Zentren, die regenerative Therapien durchführen wollen, zusammenschließen
und Protokolle sowie Studieninitiativen abgleichen bzw. koordinieren. Nur
so kann unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch auf universitärer
Ebene eine Untersuchung und Bewertung der klinischen Stammzellentherapie
effizient erfolgen. Ferner werden die Genehmigungsbehörden darum gebeten,
das dankenswert vorgehaltene Angebot zur Durchführung von Beratungsgesprächen
noch intensiver als bisher zu kommunizieren.
Teilnehmer:
- P. Bernstein (Universitätsklinik für Orthopädie, Dresden)
- A. Biewener (Universitätsklinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie,
Dresden)
- M. Bornhäuser (Center for Regenerative Therapies, Dresden)
- G.N. Duda (Julius Wolff Institute & Center for Musculoskeletal Surgery,
Charite Berlin)
- M. Egermann (Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg)
- C. Gaissmaier (TETEC Tissue Engineering Technologies AG, Reutlingen)
- S. Grässel (Netzwerk „Regenerative Orthopädie“ der
DGOOC, Regensburg
- K.P. Günther (Universitätsklinik für Orthopädie, Dresden)
- M. Jagodzinski (Klinik für Unfallchirurgie, MHH Hannover)
- M. Jäger (Orthopädische Universitätsklinik, Düsseldorf)
- P. Kasten (Universitätsklinik für Orthopädie, Dresden)
- H. Madry (Orthopädische Universitätsklinik, Homburg)
- J. Mollenhauer (Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut, Universität
Tübingen)
- W. Mutschler (Chirurgische Klinik, LMU München)
- U. Nöth (Orthopädische Universitätsklinik Würzburg)
- A. Pannenbecker (Rechtsanwalt, Stuttgart)
- B. Pfüller (Berlin-Brandenburg-Center for Regenerative Therapies)
- S. Rammelt (Universitätsklinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie,
Dresden)
- M. Raschke (Unfallchrirurgie, Universitätsklinik Münster)
- J. Reinhardt (Paul-Ehrlich-Institut, Langen)
- M. Rudert (Orthopädische Universitätsklinik Würzburg)
- M. Schieker (Chirurgische Klinik, LMU München)
- H. Zwipp (Universitätsklinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie,
Dresden)
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| Autor/Quelle: |
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Redaktion
DGU-Online Redaktion
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| erstellt am: |
24.09.2004 |
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| zuletzt aktualisiert: |
18.08.2010
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| Diese Seite: |
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