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Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Fangprämien im Interesse von Patienten, unbescholtenen Ärzten und Krankenhäusern unterbinden"

Land will gegen Fangprämien für niedergelassene Ärzte vorgehen / Neue Regelung im Krankenhausgestaltungsgesetz

"Fangprämien für Ärzte sind nicht hinnehmbar. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl ist oberstes Patientenrecht. Deshalb müssen wir diese besorgniserregende Entwicklung mit Nachdruck eindämmen, bevor unser angesehenes Gesundheitswesen insgesamt Schaden nimmt. Krankenhäuser, die gute Qualität bieten, haben es nicht nötig, für Zuweisungen zu zahlen", sagte Gesundheitsminister Laumann in Düsseldorf .

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Das Land Nordrhein-Westfalen wird gegen die so genannten Fangprämien an zuweisende Ärzte vorgehen. Dies hat das Kabinett auf Initiative von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am heutigen Dienstag (8.12.) in Düsseldorf beschlossen.

"Fangprämien für Ärzte sind nicht hinnehmbar. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl ist oberstes Patientenrecht. Deshalb müssen wir diese besorgniserregende Entwicklung mit Nachdruck eindämmen, bevor unser angesehenes Gesundheitswesen insgesamt Schaden nimmt. Krankenhäuser, die gute Qualität bieten, haben es nicht nötig, für Zuweisungen zu zahlen", sagte Gesundheitsminister Laumann in Düsseldorf.

Laumann hatte sich in der Landesregierung für ein verbessertes Anordnungsrecht der Krankenhausaufsicht eingesetzt. "Das Land als Aufsichtsbehörde muss präventiv und regulierend bei solchen Missständen eingreifen können. Deshalb bin ich für eine entsprechende Änderung im Krankenhausgestaltungsgesetz – wir müssen diesen Missständen vorbeugen und bei gravierenden Fällen auch entsprechende Zwangsmittel bereithalten", sagte der Minister.

Nach der vorgeschlagenen Regelung soll unmissverständlich klargestellt werden, dass es eben nicht erlaubt ist, für die Zuweisung von Patienten zu zahlen. Die Ergänzung des Krankenhausgestaltungsgesetzes macht deutlich, dass Ärzte und Krankenhäuser keine Makler sein dürfen, sondern sich dem Dienst am Menschen verpflichtet haben. "Solange Leistungen erbracht und dies in Verträgen transparent geregelt ist, spricht nichts gegen eine Bezahlung niedergelassener Ärzte beispielsweise für Vor- oder Nachsorgeuntersuchungen. Im Interesse der Mehrzahl unbescholtener Ärzte und Kliniken müssen aber ungerechtfertigte Vorteile wie Zuweisungs- oder Fangprämien unterbunden werden", forderte Laumann.


Autor/Quelle:
Redaktion
DGU-Online Redaktion
erstellt am: 24.09.2004
zuletzt aktualisiert: 18.08.2010
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