Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind gemäß der Geschäftsordnung zeitlich befristete Einrichtungen, die sich auf Beschluss des Präsidiums besonderen wissenschaftlichen Fragestellungen widmen. Sie sind dem Präsidium unterstellt und berichten in der Regel einmal jährlich dem Leiter des Programmausschusses und dem Präsidialrat.
Der Leiter und der Stellvertretende Leiter einer AG werden von den Mitgliedern der AG gewählt.
Weitere Informationen über die AGs gehen aus der Geschäftsordnung für Sektionen und Arbeitsgemeinschaften hervor.