Die Ausschüsse beraten das Präsidium und erarbeiten Empfehlungen auf ihrem Gebiet. Es bestehen satzungsgemäß folgende Ausschüsse: Grundsatzausschuss, Programmausschuss, Bildungsausschuss, Wissenschaftsausschuss, Berufsständischer Ausschuss. Die Leiter der Ausschüsse sind Mitglieder des Präsidialrates und dadurch auch des Präsidiums.
Die Leiter der Ausschüsse sowie ihre Stellvertreter werden vom Präsidium auf drei Jahre gewählt. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Leiter und dem Stellvertretenden Leiter berufen.
Weitere Informationen zu den Ausschüssen finden sich in § 14 der Satzung sowie in der Geschäftsordnung für Ausschüsse und Kommissionen.