„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“
 
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Arbeitsplattformen

Kommissionen

Die Kommissionen beraten das Präsidium und erarbeiten Empfehlungen auf ihrem Gebiet. Die Satzung sieht folgende Kommissionen vor: Aufnahmekommission, Kommission für wissenschaftliche Preise, Kommission für Reisestipendium, Kommission für Gebührenordnungsangelegenheiten und die Kommission für Rechtsfragen (letztere arbeitet zur Zeit nicht). Ferner kann das Präsidium weitere Kommissionen bilden, wie bei der Kommission Gutachten geschehen.

Die Kommissionen sind dem Präsidium unterstellt und diesem berichtspflichtig.

Leiter und Stellvertretende Leiter werden vom Präsidium gewählt. Die Amtszeit beträgt - dies ist nicht ausdrücklich in Satzung und Geschäftsordnung niedergelegt - in der Regel 3 Jahre.

Weitere Informationen gehen aus § 14 der Satzung sowie aus der Geschäftsordnung für Ausschüsse und Kommissionen hervor.