„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“
 
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Arbeitsplattformen

Sektionen

Sektionen sind gemäß der Geschäftsordnung feste, also unbefristet tätige, Einrichtungen, die für besondere Teilbereiche der Unfallchirurgie durch einstimmigen Beschluss des Präsidiums gebildet werden. Sie sind dem Präsidium unterstellt und diesem berichtspflichtig.

Die Leiter der Sektionen werden vom Präsidium für drei Jahre ernannt und gehören dem Fachbeirat und dadurch dem Präsidium an, haben dort aber nur Stimmrecht zu den ihnen übertragenen Aufgaben.

Weitere Informationen zu den Sektionen finden sich in § 12 Abs. 4 und 5 der Satzung sowie in der Geschäftsordnung für Sektionen und Arbeitsgemeinschaften.