Der Nichtständige Beirat der DGU besteht aus 12 Mitgliedern und ist vornehmlich die Vertretung der jüngeren, nichtselbständigen Mitglieder. Dennoch können auch selbständige Mitglieder in den Nichtständigen Beirat gewählt werden. Die Beiratsmitglieder gehören dem DGU-Präsidium an und haben dort eine Stimme.
Ende 2023 läuft die Amtszeit folgender Mitglieder des Nichtständigen Beirats aus:
- PD Dr. Jochen Franke (Ludwigshafen)
- PD Dr. Sven Märdian (Berlin)
- PD Dr. Kai Sprengel (Luzern)
Ihre unmittelbare Wiederwahl im Anschluss an die dreijährige Amtszeit ist nicht möglich. Gemäß der Satzung der DGU sind nur Mitglieder der DGU wählbar. Eine Kandidatur sowohl für den Nichtständigen Beirat der DGU als auch der DGOU ist möglich. Die Vorgeschlagenen müssen der Kandidatur schriftlich zustimmen.
Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtszeit 2024 bis 2026 können dem Präsidium der DGU vorgeschlagen werden. Aus den Vorschlägen wählt das Präsidium sechs Kandidaten aus, die in der Mitgliederversammlung beim DKOU 2023 in Berlin zur Besetzung der drei Plätze zur Wahl gestellt werden.
Vorschläge für Kandidaten für den Nichtständigen Beirat der DGU sind bis zum 31. März 2023 schriftlich per E-Mail in der Geschäftsstelle der DGU einzureichen.