Aus Sicht der Unfallchirurgie kommentiert Prof. Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU):
„An dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz kann man in Teilen Kritik äußern. Aus Sicht der DGU als Vertreterin der Ärztinnen und Ärzte, die sich um das Trauma kümmern, war dieser Tag sicherlich ein Meilenstein im positiven Sinne. Das Trauma ist ab einer gewissen Komplexität in einer speziellen Leistungsgruppe, der Speziellen Traumatologie, abgebildet. Die Definition ebenso wie die Qualitätsanforderung lehnen sich an den Katalog der Verletzungsartenverfahren (VAV) und Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) der DGUV bzw. in Bezug auf die Strukturanforderungen an den etablierten Strukturen der Traumazentren der DGU an. Außerdem wird es für die Unfallchirurgie im Vergleich zu vielen anderen Bereichen der klinischen Medizin zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro geben. Bei aller möglichen Kritik an der Reform, wie die beispielsweise fehlende Auswirkungsanalyse oder der Sicherstellung aller Einheiten des TraumaNetzwerkes, muss festgehalten werden: Der 22. November war insgesamt ein guter Tag für die Unfallchirurgie. Die Weiterentwicklung werden wir weiterhin konstruktiv begleiten und für die Gesamtheit des Faches O und U einstehen.“