Derzeit fallen im Gesetzentwurf unter die Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ Basisleistungen zusammen mit hochspezialisierten Eingriffen wie Tumoroperationen an Knochen und Weichteilen, Leistungen der hochspezialisierten Kinderorthopädie, große gelenkerhaltende Eingriffe, komplexe Schmerztherapien und Frührehabilitation. Für die personelle Ausstattung sind drei Fachärzte für Allgemeinchirurgie vorgesehen. Alternativ könne – der Referentenentwurf spricht von einer „2-zu-1-Regel“ – ein Facharzt für Allgemeinchirurgie durch zwei Fachärzte mit anderer Weiterbildung, konkret hier ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammen mit einem Facharzt für Viszeralchirurgie, ersetzt werden.
„Die Regelungen im KHAG müssen entsprechend angepasst werden, um relevante Versorgungslücken zu vermeiden. Krankenhäuser, die überwiegend spezialisierte Leistungen der Orthopädie und Unfallchirurgie erbringen, benötigen zur Sicherstellung der Versorgung drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Eine Vorgabe von drei Fachärzten für Allgemeinchirurgie wird diesen Anforderungen absolut nicht gerecht“, sagt DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Dietmar Pennig
Warum, erläuterte Prof. Pennig bei der Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses zum KHAG-Entwurf, zu der er geladen war: „Die Leistungsgruppe Allgemeine Chirurgie ist zahlenmäßig entscheidend für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Knochen- und Gelenkerkrankungen sowie nach Unfällen. In Deutschland gibt es jedoch nur noch rund 1.400 Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinchirurgie, während etwa 15.200 Ärztinnen und Ärzte entsprechend der gültigen Weiterbildung in Orthopädie und Unfallchirurgie den Großteil dieser Behandlungen übernehmen. Diese Zahlen zeigen, dass die Versorgung schon heute ohne orthopädisch-unfallchirurgische Fachärzte nicht gesichert wäre. Die aktuellen Regelungen im Krankenhausgesetz berücksichtigen diese Realität nicht. Sie müssen angepasst werden, um Versorgungslücken und Nachteile für die Betroffenen – insbesondere außerhalb großer Zentren – zu vermeiden.“
„Die Leistungsgruppe 14 ist kein isoliertes Problem der Orthopädie und Unfallchirurgie. Die pauschale Zuordnung hochkomplexer Eingriffe zu einer generalistischen Allgemeinchirurgie betrifft alle chirurgischen Fächer, also auch die Viszeralchirurgie bzw. Bauchchirurgie. Qualität und Patientensicherheit lassen sich nur sichern, wenn spezialisierte Leistungen auch durch entsprechend spezialisierte Fachärztinnen und Fachärzte erbracht werden“, ergänzt Prof. Dr. Bernd Kladny, stellvertretender DGOU-Generalsekretär.
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) bringt sich intensiv und kontinuierlich in den Gesetzgebungsprozess ein. In mehreren schriftlichen Stellungnahmen hat sie seit Beginn des Reformprozesses auf die besondere Bedeutung der Leistungsgruppe 14 für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit muskuloskelettalen Erkrankungen und Verletzungen hingewiesen und eine differenzierte, realitätsnahe Ausgestaltung gefordert.
