„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“
Mehr Struktur vor dem Gang in die Notfallversorgung

Notaufnahmen entlasten: Ersteinschätzung, Ticket-System und Gebühr für Bagatellfälle

Die Zentrale Notaufnahme der vor der Charité in Berlin
© Achim Wagner / stock.adobe.com

Orthopäden und Unfallchirurgen fordern im Zuge der anstehenden Notfallreform eine verbindliche Patientensteuerung vor Inanspruchnahme der Notfallversorgung. Kern ihrer Forderung ist ein Ticket-System: Nur Patientinnen und Patienten, bei denen eine digitale oder telefonische Ersteinschätzung einen akuten Behandlungsbedarf ergibt, erhalten ein Ticket für die Notaufnahme. Wer hingegen mit einer Bagatellerkrankung ohne vorherige Einschätzung eine Notaufnahme oder Notfallambulanz aufsucht, soll künftig eine Selbstzahler-Gebühr entrichten. „Notfallstrukturen müssen für diejenigen offenstehen, die medizinische Hilfe dringend benötigen – schnell und kostenfrei“, sagt Prof. Dr. Bernd Kladny, Generalsekretär der DGOU. „Ohne Verbindlichkeit und Konsequenzen bleibt Patientensteuerung wirkungslos. Das ist keine Strafe, sondern dient der Entlastung der Notfallversorgung“, sagt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).

Viele Beschwerden könnten ambulant versorgt werden

Nach Erhebungen entfallen mehr als 40 Prozent der ungesteuerten Fälle in zentralen Notaufnahmen auf das Fachgebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie1. Der Handlungsbedarf ist groß: Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 13 Millionen ambulante Notaufnahmefälle gezählt2. „Schätzungen zufolge sind bis zu 39 Prozent davon medizinisch nicht dringend, viele dieser Beschwerden könnten ambulant versorgt werden. Seit vielen Jahren wissen wir, dass ungesteuerte Bagatellfälle die Notfallversorgung blockieren. Ohne verbindliche Steuerung wird es nicht zu einer wirksamen Umsetzung der Reform kommen“, sagt Prof. Dr. Sascha Flohé, stellvertretender DGOU-Generalsekretär und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).

Eine verbindliche Ersteinschätzung vor dem Aufsuchen von zentralen Notaufnahmen oder ambulanten Notfallzentren soll digital oder telefonisch über eine Leitstelle erfolgen und wird durch ein Ticket-System zur gezielten Patientensteuerung ergänzt. Nur bei akuten und zeitkritischen Fällen wird dabei ein Ticket für die Notaufnahme oder Notfallpraxis ausgestellt. Weniger dringliche Anliegen werden gezielt an Haus- oder Facharztpraxen weitergeleitet oder es wird zur Selbstbehandlung geraten. 

Gebühr im Nachgang mit den Krankenkassen abrechnen

„Wer dringend medizinische Hilfe braucht, darf nicht in der Warteschlange für Bagatellfälle stehen. Eine strukturierte Ersteinschätzung mit Ticket-System schafft Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten ebenso wie für das medizinische Personal“, sagt Matthias Träger, Vorstandsmitglied des BVOU und Notfallbeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Wer künftig ohne vorherige Ersteinschätzung über eine Leitstelle und ohne entsprechendes Behandlungsticket eine zentrale Notaufnahme oder Notfallpraxis aufsucht, sollte eine Gebühr entrichten. Die Gebühr soll einen Lenkungseffekt haben, keinen Strafcharakter. Die DGOU und der BVOU schlagen vor, die Gebühr im Nachgang über die Abrechnung mit den Krankenkassen abzuwickeln. Kliniken und Notfallpraxen würden so vom Inkasso entlastet. Über die konkrete Ausgestaltung müsste der Gesetzgeber entscheiden.

Gebühren und Steuerungsinstrumente für nicht dringliche Notfallbehandlungen sind international erprobt. Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, dass solche Modelle zur Lenkung von Patientinnen und Patienten beitragen können, meint Matthias Träger: „In den Niederlanden sorgt ein konsequentes Triage- und hausarztbasiertes Steuerungssystem dafür, dass nicht dringliche Fälle seltener direkt in der Notaufnahme landen. Auch in Frankreich und Schweden existieren Zuzahlungsmodelle für Notaufnahmen, die mit weiteren Steuerungsmechanismen kombiniert sind.“

Referenzen:
1) Unfallchirurg 2019 · 122:44–52: P. Biberthaler · L. Förschner · C. Gehring · H. Trentzsch · K.-G. Kanz · S. Prückner https://doi.org/10.1007/s00113-018-0577-5
2) Statistisches Bundesamt zur Notfallversorgung: 13 Millionen Behandlungen in Notfallambulanzen im Jahr 2024 - Statistisches Bundesamt

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