Für die Organisation der Klinik- und Praxisabläufe sollte an folgende Punkte gedacht werden:
- Es sollten Arbeitsabläufe in den Kliniken und Praxen definiert, schriftlich fixiert und die Mitarbeiter darüber informiert werden.
- Es sollte sich an den RKI-Empfehlungen orientiert werden, aber auch an Empfehlungen der Landessozialministerien, des Arbeitsministeriums (z.B. Pressemitteilung zum einheitlichen Arbeitsschutz gegen Coronavirus) und gegebenenfalls an den Empfehlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
- Die medizinische Verantwortung (und oft auch die Organisationsverantwortung) trägt der Arzt oder die Ärztin, keine Verwaltung und keine Institution oder Verband.
Medizinisch notwendige Veränderungen von Hygienemaßnahmen und Organisationsabläufen sind mit hohen betriebswirtschaftliche Risiken und Kosten verbunden. Die Verantwortlichen im Berufsverband und den Fachgesellschaften werden diese Risiken und Kosten bei Verhandlungen mit der KV, den Ärztekammern und Kostenträgern vorbringen.