Alle drei Fachgesellschaften schließen sich prinzipiell der ausführlichen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) an. Zusätzlich kritisieren sie aber deutlich die geänderten personellen Voraussetzungen zur Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“. In der Stellungnahme von DGOU, DGOOC und DGU befürworten Prof. Dr. Dietmar Pennig, Prof. Dr. Bernd Kladny, Prof. Dr. Sascha Flohé und Prof. Dr. Karl-Dieter Heller.
Personelle Vorgaben gefährden Versorgungssicherheit
Es wird generelle Kritik an der LG 14 „Allgemeine Chirurgie“ geäußert. Pennig, Kladny, Flohé und Heller weisen auf einen grundsätzlichen Konstruktionsfehler der LG 14 „Allgemeine Chirurgie“ hin, von dem das Fach O&U besonders betroffen sei. Versorgungen in dieser LG setzen eine hohe Spezialisierung voraus, wie beispielsweise Teile der Traumatologie, Kinderorthopädie, Tumororthopädie, gelenkerhaltende Operationen und nicht-operative Behandlung. Diese Bereiche können durch einen Allgemeinchirurgen gar nicht bedient werden, da er derartige Kompetenzen nicht in seiner Facharztweiterbildung erwirbt. „In der Leistungsgruppe hat man Allgemeines und Spezielles in nicht geeigneter Weise vermischt“, kritisieren die Experten und fordern eine dringende Überarbeitung.
Darüber hinaus dürfte es problematisch werden, die personellen Voraussetzungen an Allgemeinchirurgen zu erfüllen, da es davon nach Statistik der Bundesärztekammer zu wenig Fachärzte gibt und aktuell auch zu wenige Kolleginnen und Kollegen diesen Facharzt erwerben. Außerdem scheint bei den erwarteten Qualitätsansprüchen der chirurgische "Alleskönner" eine rückwärtsgewannte Verschlechterung.
Die Experten machen darauf aufmerksam, dass bei der aktuellen Regelung in spezialisierten Leistungsgruppen (LG) in der Chirurgie, wie beispielsweise der LG Spezielle Traumatologie, an einem Standort statt sechs nun acht Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie notwendig wären, da die LG 14 „Allgemeine Chirurgie“ immer Grundvoraussetzung eines Krankenhauses sei. Diese Regelung berge gravierende Risiken für die Versorgungssicherheit in der Fläche. Denn Krankenhäuser müssten somit unverhältnismäßig viele Fachärzte in beiden LG-Bereichen (allgemein und spezialisiert) parallel vorhalten. Angesichts der bereits bestehenden Personalengpässe gerade in ländlichen Regionen im Bereich der Chirurgie sei dies „weder realistisch noch organisatorisch leistbar.“
Aus diesem Grund haben DGOU, DGOOC und DGU dem Bundesministerium für Gesundheit einen Änderungsvorschlag bezüglich der personellen Ausstattung in der LG 14 „Allgemeine Chirurgie“ unterbreitet: „Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, die in der Leistungsgruppe 14 „Allgemeine Chirurgie“ als Substitution für einen Facharzt Allgemeinchirurgie eingesetzt werden, sind gleichzeitig in ihren jeweiligen spezialisierten Leistungsgruppen anrechenbar.“
Die Definition der Fachkliniken bedarf einer dringenden Überarbeitung, da ansonsten wesentliche hoch spezialisierte Versorger zum Beispiel im Bereich der Kinderorthopädie und der Schmerztherapie einfach aus der Versorgung herausfliegen.
Nachtrag:
Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 das KHAG verabschiedet.
Aktualsierung: 09.10.2025
