Weiterbildungsbefugte
Die Weiterbildungsbefugnisse bzw.- ermächtnisse werden von den 17 Landesärztekammern für ihren Bezirk ausgesprochen (Ausnahme Rheinland-Pfalz, wo dies die Bezirksärztekammern tun). In der Regel ist die aktuelle Liste auf der Website der jeweiligen Landesärztekammer zu finden. Untenstehend führen wir die Links zu den Verzeichnissen bzw. Datenbanken auf. Für die Aktualität und Gültigkeit der Angaben auf den Websites der Landesärztekammern können wir natürlich keine Garantie übernehmen.
Weiterbildungsbefugte bzw. -ermächtigte der Landesärztekammern
- Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Bayerische Landesärztekammer
- Ärztekammer Berlin
- Landesärztekammer Brandenburg
- Ärztekammer Bremen
- Ärztekammer Hamburg
- Landesärztekammer Hessen
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
- Ärztekammer Niedersachsen
- Ärztekammer Nordrhein
- Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
- Ärztekammer des Saarlandes
- Sächsische Landesärztekammer
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt
- Ärztekammer Schleswig-Holstein
- Landesärztekammer Thüringen
- Ärztekammer Westfalen-Lippe
Empfehlungen des Bildungsausschusses der DGU
- Empfehlung / Kriterienkatalog des Bildungsauschusses der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie zur Beurteilung von Anträgen zur Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis in der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ 127 kB
- Präambel zu den Empfehlungen zur Erteilung der Weiterbildungsbefugnis Spezielle Unfallchirurgie der DGU in Abstimmung mit der DGOU 86 kB