„Die Unfallchirurgie in Deutschland - unsere Verantwortung und Verpflichtung“

Weiterbildungsordnung

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 15. November 2018 einstimmig die Gesamt-Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen, auf dessen Grundlage sich Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können.

Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden künftig aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“. Sie werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet:
 

  • Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat
  • Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll
  • Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung erfüllt
  • Fertigkeiten, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich durchführt

Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.

Die Weiterbildungsordnungen finden Sie unter den folgenden Links:

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