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Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 15. November 2018 einstimmig die Gesamt-Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen, auf dessen Grundlage sich Ärztinnen und Ärzte in ganz Deutschland zur Fachärztin beziehungsweise zum Facharzt weiterbilden lassen können.
Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden künftig aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“. Sie werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet:
Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.