Der Nichtständige Beirat der DGU besteht aus 12 Mitgliedern und ist vornehmlich die Vertretung der jüngeren, nichtselbständigen Mitglieder. Dennoch können auch selbständige Mitglieder in den Nichtständigen Beirat gewählt werden. Die Beiratsmitglieder gehören dem DGU-Präsidium an und haben dort eine Stimme.
Ende 2024 läuft die Amtszeit folgender Mitglieder des Nichtständigen Beirats aus:
- PD Dr. Gerhard Achatz (Ulm)
- Prof. Dr. Philipp Kobbe (Halle/Saale)
- Prof. Dr. Richard Stange (Münster, Steinfurt)
Gemäß der Satzung der DGU sind nur Mitglieder der DGU wählbar; eine einmalige Wiederwahl von Personen, die im Nichtständigen Beirat sind, ist möglich. Die Vorgeschlagenen müssen der Kandidatur schriftlich zustimmen.
Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtszeit 2025 bis 2027 können dem Präsidium der DGU vorgeschlagen werden. Aus den Vorschlägen wählt das Präsidium sechs Personen aus, die in der Mitgliederversammlung beim DKOU 2024 in Berlin zur Besetzung der drei Plätze zur Wahl gestellt werden.
Vorschläge sind bis zum 31. März 2024 an die Geschäftsstelle der DGU per E-Mail zu senden.